Rechtliches
Hinweisgebersystem
Ein freiwilliger Meldeweg für Hinweise auf Missstände im Zusammenhang mit unserem Geschäft.
Warum wir diese Erklärung veröffentlichen
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verpflichtet private Organisationen ab 50 Beschäftigten zu einem internen Meldekanal. Black Standard liegt unter dieser Schwelle und ist daher rechtlich nicht dazu verpflichtet.
Wir veröffentlichen diese Erklärung und betreiben den beschriebenen Meldeweg freiwillig. Charterabwicklung bedeutet Zusammenarbeit mit Betreibern, Handling-Agenten und Vermittlern in vielen Rechtsordnungen; der praktische Wert eines offenen Meldewegs hängt nicht an einer Beschäftigtenzahl.
Wer melden kann
Jede Person mit Bezug zu unserem Geschäft kann diesen Weg nutzen: Beschäftigte und freie Mitarbeitende, Kunden, Betreiber, Bodenabfertiger, Agenten, Lieferanten, Bewerber und ehemalige Kontakte. Sicherheit ist nicht erforderlich; ein begründeter Verdacht genügt.
Was gemeldet werden kann
Bestechung, Schmiergeld und unzulässige Zahlungen im Zusammenhang mit Charter- oder ACMI-Geschäft.
Betrug, Manipulation von Rechnungen, falsche Darstellung von Raten oder nicht offengelegte Interessenkonflikte.
Verstöße gegen Sanktionen, Exportkontrollvorschriften oder Anforderungen der Luftsicherheit.
Gefälschte Dokumente, einschließlich Gefahrgutdeklarationen, Luftfrachtbriefen oder Zollunterlagen.
Verstöße gegen Datenschutz, Vertraulichkeitspflichten oder Wettbewerbsrecht.
Zwangsarbeit, Menschenhandel oder gravierende Sicherheitsmängel bei einer Gegenpartei, mit der wir arbeiten.
Wie Sie melden
Meldungen richten Sie an welcome@cargocharternetwork.com mit "Hinweis" im Betreff oder per Post an Black Standard, Pfarrer-Benz-Straße 7, 76275 Ettlingen, Deutschland, zu Händen des Inhabers und mit dem Vermerk "vertraulich".
Meldungen gehen beim Inhaber ein. Betrifft eine Meldung den Inhaber selbst, vermerken Sie das im Betreff, damit stattdessen ein externer Berater mit der Prüfung beauftragt wird.
Anonyme Meldungen sind zulässig und werden nach ihrem Inhalt bewertet. Anonymität schränkt Rückfragen ein; beschreiben Sie deshalb Sachverhalt, Beteiligte, Zeitpunkte und Unterlagen so genau wie möglich.
Was mit einer Meldung geschieht
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von sieben Tagen, sofern ein Rückkanal vorhanden ist.
Wir bewerten die Meldung, holen die erforderlichen Informationen ein und ziehen bei Bedarf externe rechtliche oder steuerliche Berater unter Verschwiegenheitspflicht hinzu.
Wir geben innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung Rückmeldung zum Ergebnis und zu ergriffenen Maßnahmen, soweit dies eine Prüfung nicht gefährdet oder gegen eine rechtliche Pflicht verstößt.
Bestätigt sich ein Missstand, handeln wir: Prozess korrigieren, betroffene Geschäftsbeziehung beenden und Behörden einschalten, soweit das Gesetz dies verlangt.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Identität der hinweisgebenden Person, der betroffenen Person und genannter Dritter wird vertraulich behandelt und nur denjenigen offengelegt, die sie zur Bearbeitung benötigen, oder wenn eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Personenbezogene Daten aus einer Meldung verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unserem berechtigten Interesse an der Aufklärung und Abstellung von Missständen, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit eine rechtliche Pflicht besteht. Unterlagen zu einer Meldung werden so lange aufbewahrt, wie sie zur Bearbeitung und zum Nachweis des Ergebnisses erforderlich sind, und danach gelöscht.
Weitere Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
Keine Benachteiligung
Wer in gutem Glauben meldet, erleidet dadurch keinen Nachteil. Das gilt für Beschäftigte ebenso wie für Geschäftsbeziehungen: Wir kündigen, benachteiligen oder entziehen einem Kunden, Betreiber oder Lieferanten kein Geschäft, weil eine Meldung erfolgt ist.
Bewusst wahrheitswidrige Meldungen sind davon zu unterscheiden und können Folgen haben.
Externe Meldung
Es steht Ihnen jederzeit frei, sich statt oder zusätzlich zu diesem Weg an eine zuständige Behörde zu wenden. Diese Erklärung schränkt dieses Recht und einen etwaigen gesetzlichen Schutz nicht ein.
