Rechtliches
Vermittlungsbedingungen
Bedingungen, zu denen Black Standard Luftfracht-Charter und ACMI-Kapazität für Geschäftskunden vermittelt.
1. Ausschließlich Geschäftskunden
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, öffentliche Stellen und andere gewerbliche Nutzer, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.
Mit Verbrauchern kommt kein Vertrag zustande. Erkennbar private Anfragen werden abgelehnt oder weiterverwiesen.
2. Unsere Rolle
Black Standard handelt als unabhängiger Vermittler. Wir sind weder Luftfahrtunternehmen noch Frachtführer. Wir betreiben keine Flugzeuge, halten kein Air Operator Certificate und beschäftigen keine Crews.
Unsere Leistung besteht in der Beschaffung von Kapazität, dem Betreibervergleich, der kommerziellen Strukturierung und der Koordination der Abfertigung.
3. Beförderungsvertrag
Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem ausführenden Betreiber zustande. Dessen Beförderungsbedingungen, Haftungsregelungen und Versicherung gelten für den Flug.
Soweit wir Dokumente oder Bestätigungen weiterleiten, geschieht dies für die Parteien; wir werden dadurch nicht Partei des Beförderungsvertrags.
4. Haftung des Betreibers
Die Haftung des Betreibers für Fracht richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999, soweit dieses anwendbar ist.
Dieses Regime begrenzt die Haftung für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Fracht auf einen festen Betrag je Kilogramm der betroffenen Sendung, sofern nicht bei der Übergabe ein höherer Wert deklariert und der zugehörige Zuschlag gezahlt wurde.
Wer Deckung über diese Grenze hinaus benötigt, sollte den Wert deklarieren oder vor Abflug eine eigene Transportversicherung abschließen.
5. Unsere Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl des Betreibers und die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsleistung.
Für die Durchführung des Fluges selbst sowie für Verspätung, Beschädigung, Verlust oder Nichtdurchführung, die dem Betreiber, Abfertigern oder Behörden zuzurechnen sind, haften wir nicht.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
6. Angebote und Vorbehalte
Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Flugzeugs, der Slots, der Überflug- und Landegenehmigungen, der Abfertigungskapazität, der erreichbaren Nutzlast und der Annahme der Fracht durch den Betreiber.
Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Angebots genannten Parametern. Änderungen von Strecke, Terminen, Gewichten, Maßen oder Handling-Anforderungen können den Preis verändern.
7. Zahlung, Stornierung und Ausfallkosten
Der Rahmen lautet: Charterpreise sind vor Abflug zu zahlen, sofern nicht schriftlich ein Zahlungsziel vereinbart wurde; Stornierungen richten sich nach der Stornostaffel des Betreibers, die zum Abflug hin üblicherweise ansteigt; bereits angefallene Kosten für Positionierung, Genehmigungen, Slots oder Abfertigung bleiben geschuldet.
Die konkreten Zahlungsbedingungen, die Stornostaffel und etwaige Ausfallkosten regelt das jeweilige Angebot; es geht diesem Rahmen vor.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde steht dafür ein, dass alle Angaben zu Ware, Maßen, Gewichten, Verpackung, Stapelbarkeit, Dokumenten und etwaigem Gefahrgut vollständig und richtig sind.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Verladeverweigerung, Umplanung, zusätzlicher Flugzeit, Standzeiten oder Annullierung führen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
9. Gefahrgut
Gefahrgut wird nur nach vorheriger Deklaration gemäß den IATA Dangerous Goods Regulations und nur nach ausdrücklicher Annahme durch den Betreiber befördert.
Nicht deklariertes Gefahrgut berechtigt den Betreiber und uns jederzeit zur Ablehnung der Beförderung auf Kosten des Kunden.
10. Vertraulichkeit
Angaben des Kunden werden ausschließlich zur Beschaffung von Kapazität und zur Durchführung des Auftrags verwendet.
Betreiberidentitäten, Einkaufspreise und unsere Marge werden nicht offengelegt. Beide Seiten behandeln die kommerziellen Konditionen vertraulich.
11. Sanktionen und Exportkontrolle
Jeder Auftrag steht unter dem Vorbehalt des anwendbaren Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollrechts der Europäischen Union sowie jeder weiteren Rechtsordnung, die die Parteien oder den Betreiber bindet.
Wir dürfen einen Auftrag ohne Haftung ablehnen oder beenden, wenn ein Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollhindernis besteht oder entsteht.
12. Recht, Gerichtsstand und maßgebliche Sprache
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Maßgeblich ist die englische Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen der Lesbarkeit; bei Abweichungen geht der englische Text vor.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
